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   VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10   

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https://dejure.org/2010,18230
VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10 (https://dejure.org/2010,18230)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16.06.2010 - 11 L 544/10 (https://dejure.org/2010,18230)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 16. Juni 2010 - 11 L 544/10 (https://dejure.org/2010,18230)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Spezifische Inanspruchnahme einer sich aus der Verfassung ergebenden Funktion eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses als Abgrenzungskriterium zwischen einer Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit; Umfang einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • VerfGH Saarland, 27.05.2002 - Lv 2/02
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10
    Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.07.2002 -1 W 15/02- und vom 05.11.2002 -1 W 29/02-; zum Streitstand auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2002 -Lv 2/02 ea-, zitiert nach juris) die Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht allein nach formalen, an die konkreten Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen; entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige, am Verfassungsleben teilhabende Antragsgegner in dem konkreten Streitfall - gegebenenfalls auch durch einen Bürger - spezifisch in seiner sich aus der Verfassung ergebenden Funktion in Anspruch genommen wird, ob also ein zentraler Bereich der dem Antragsgegner von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.
  • OVG Saarland, 17.07.2002 - 1 W 15/02

    Untersagung der Verwendung der "Kurzbezeichnung B-Untersuchungsausschuss" durch

    Auszug aus VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10
    Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.07.2002 -1 W 15/02- und vom 05.11.2002 -1 W 29/02-; zum Streitstand auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2002 -Lv 2/02 ea-, zitiert nach juris) die Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht allein nach formalen, an die konkreten Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen; entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige, am Verfassungsleben teilhabende Antragsgegner in dem konkreten Streitfall - gegebenenfalls auch durch einen Bürger - spezifisch in seiner sich aus der Verfassung ergebenden Funktion in Anspruch genommen wird, ob also ein zentraler Bereich der dem Antragsgegner von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.
  • OVG Saarland, 05.11.2002 - 1 W 29/02
    Auszug aus VG Saarlouis, 16.06.2010 - 11 L 544/10
    Bei Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Tätigkeit eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist nach der ständigen Rechtsprechung der saarländischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. nur Beschluss der erkennenden Kammer vom 13.05.2002 -11 F 12/02-; OVG des Saarlandes, Beschlüsse vom 17.07.2002 -1 W 15/02- und vom 05.11.2002 -1 W 29/02-; zum Streitstand auch Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, Beschluss vom 27.05.2002 -Lv 2/02 ea-, zitiert nach juris) die Abgrenzung zwischen einer öffentlich-rechtlichen Streitigkeit nichtverfassungsrechtlicher Art und einer verfassungsrechtlichen Streitigkeit nicht allein nach formalen, an die konkreten Beteiligten anknüpfenden Gesichtspunkten vorzunehmen; entscheidend ist vielmehr, ob der jeweilige, am Verfassungsleben teilhabende Antragsgegner in dem konkreten Streitfall - gegebenenfalls auch durch einen Bürger - spezifisch in seiner sich aus der Verfassung ergebenden Funktion in Anspruch genommen wird, ob also ein zentraler Bereich der dem Antragsgegner von Verfassungs wegen zukommenden Betätigung berührt ist.
  • OVG Saarland, 03.08.2010 - 3 B 205/10

    Rechtsschutzbedürfnis für verwaltungsgerichtlichen Antrag auf Erlass einer

    Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16. Juni 2010 -11 L 544/10- wird zurückgewiesen.

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem angefochtenen Beschluss vom 16.6.2010 -11 L 544/10- zurückgewiesen.

    Die nach Maßgabe des § 146 Abs. 4 VwGO statthafte Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 16.6.2010 -11 L 544/10- ist fristgerecht erhoben und begründet worden.

  • VerfGH Saarland, 31.08.2010 - Lv 8/10

    Anordnung einer Außervollzugsetzung eines Beweisbeschlusses eines

    Das Verwaltungsgericht des Saarlandes hat mit Beschluss vom 16.6.2010 ­ 11 L 544/10 ­ den Antrag mit der Begründung als unzulässig zurückgewiesen, da es sich um eine verfassungsrechtliche Streitigkeit handele, für die die Verfassungsgerichtsbarkeit zuständig sei.
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